erstellt am: Sonntag, 03.06.2012 | in: News | als: News | 0 Kommentare | +1 Empfehlungen
030157

Der/die Trainingsleiterin ist berechtigt, TeilnehmerInnen z.B. aus Sicherheitsüberlegungen von einem oder mehreren Trainings auszuschliessen. Dies ist seine/ihre persönliche Entscheidung, für die er/sie keine Rechenschaft abgeben muss und die in jedem Fall vom Club gestützt wird.


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